KopierrechtDigitale Produkte dürfen außer zu eigenen Sicherungszwecken weder vervielfältigt, noch in Papierform oder elektronischer Form weitergegeben werden. Um die Verteilung in Unternehmen oder anderen Organisationen dennoch zu ermöglichen, können einige digitale Produkte mit einem Kopierrecht erworben werden. Ob ein Produkt mit einem Kopierrecht erworben werden kann, ist in den Produktoptionen beim jeweiligen Produkt ersichtlich und kann optional gewählt werden. Das Kopierrecht berechtigt den Käufer, ein digitales Produkt in Datei- oder Papierform unbeschränkt zu vervielfältigen und innerhalb seines direkten Bereichs weiterzugeben. Der direkte Bereich ist der Firmenname in der Rechnungsanschrift des Käufers. D.h. kauft Herr Huber für die Firma XY das digitale Produkt mit einem Kopierrecht, so darf das Produkt innerhalb der Firma XY an alle Firmenzugehörigen weitergegeben werden. An Personen, die nicht der Firma XY zugehörig sind, darf das Produkt nicht weitergegeben werden. Der Name der Firma XY muss in der Rechnungsanschrift angegeben sein. Das Kopierrecht muss für jedes digitale Produkt gesondert erworben werden. Es ist mit dem Produkt verbunden und kann nicht auf ein anderes Produkt übertragen werden. Ob ein digitales Produkt mit einem Kopierrecht erworben wurde ist in der Rechnung ersichtlich. Zusätzlich ist das Kopierrecht auch im Produkt selbst angeführt. Das Kopierrecht berechtigt nicht zur Entnahme von Zitaten und/oder Auszügen ohne die Quellenangabe mit Titel und Autor. Auch dürfen weder der gesamte Text, noch Zitate oder Auszüge ohne Zustimmung des Autors verkauft, kommerziell gebraucht oder zur Unterstützung kommerzieller Aktivitäten verwendet werden. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrecht und den wirtschaftlichen Interessen des Autors. Unklarheiten, Wünsche und Fragen werden gerne beantwortet. Heinrich Kohlmeyer
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