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Bereichs-Kopierrecht zum Vervielfältigen von Sonder-Publikationen

 

 

Eine Sonder-Publikation darf außer zu eigenen Sicherungszwecken nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. Weder in Papierform, noch in elektronischer Form.

Um es dennoch zu ermöglichen, kann eine Sonder-Publikation Management mit einem Bereichs-Kopierrecht erworben werden. Es berechtigt den Käufer, sie in Datei- oder Papierform unbeschränkt zu vervielfältigen und innerhalb seines direkten Bereichs
weiterzugeben. Das Bereichs-Kopierrecht muss für jede Sonder-Publikation Management extra gekauft werden.   

Der direkte Bereich
des Käufers geht aus dem rechtlichen Wortlaut der Rechnungsadresse hervor. Dies kann eine Firma, ein Verein, eine Organisation oder auch der persönliche Familienkreis des Käufers sein. Das Bereichs-Kopierrecht schließt eine Weitergabe an Personen außerhalb dieses direkten Bereichs aus. Ob eine Sonder-Publikation Management mit einem Bereichs-Kopierrecht erworben wurde, ist in der Rechnung ersichtlich. Zusätzlich wird es in der Sonder-Publikation Management am Ende  angeführt.

Das Bereichs-Kopierrecht gilt nur für eine Sonder-Publikation Management. Es berechtigt nicht zur Entnahme von Zitaten und/oder Auszügen ohne der Quellenangabe mit Titel und Autor. Auch dürfen weder der gesamte Text, noch Zitate oder Auszüge ohne Zustimmung des Autors verkauft, kommerziell gebraucht oder zur Unterstützung kommerzieller Aktivitäten verwendet werden.

Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrecht und den wirtschaftlichen Interessen des Autors.

Unklarheiten, Wünsche und Fragen werden gerne beantwortet.
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